
Unsere Leistungen
Umfassende Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI –
Professionell, kostenlos und flexibel
Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI
Wir erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI und bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen Pflegefragen.
Pflichtberatung nach
§37 Abs. 3 SGB XI
Gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuche für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5, die Pflegegeld beziehen. Sicherung der Pflegequalität und kontinuierlicher Pflegegeld-Bezug.
Pflegegeld-Beratung
Informationen zu Pflegegeld-Leistungen, Kombinationsmöglichkeiten und Optimierung der finanziellen Unterstützung.
Pflegehilfsmittel-Beratung
Beratung zu technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, Antragstellung und Kostenerstattung.
Videokonferenz-Beratung
Flexible Beratung per Videokonferenz von zu Hause aus. Zeit- und kosteneffizient für alle Folgeberatungen.
Rechtliche Grundlagen §37 Abs. 3 SGB XI
Die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherstellung der Pflegequalität bei häuslicher Pflege.
Gesetzliche Verpflichtung
Pflichtberatung für Pflegegeld-Bezieher
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2-5, die Pflegegeld beziehen, sind zur regelmäßigen Beratung verpflichtet.
Regelmäßige Intervalle
Pflegegrad 2+3: halbjährlich | Pflegegrad 4+5: vierteljährlich
Konsequenzen bei Verweigerung
Bei Verweigerung der Beratung kann das Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden.
Unser Beratungsansatz
Qualifizierte Pflegefachkräfte mit langjähriger Erfahrung
Individuelle und bedarfsgerechte Beratung
Flexible Terminvereinbarung auch an Feiertagen
Vor Ort oder per Videokonferenz möglich
Kostenlose Beratung für alle Versicherten
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungstermin
Über 2.500 zufriedene Kunden vertrauen bereits auf unsere professionelle Pflegeberatung. Werden auch Sie Teil unserer zufriedenen Kundenfamilie!